Behördenwegweiser

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Externe Organisationseinheit

Finanzamt Schwetzingen

Beschreibung

Die Aufgabe des Finanzamts ist die Verwaltung der Steuern.

Das Finanzamt ermittelt aufgrund Ihrer Angaben, aus Steuererklärungen oder anderen Informationen (z.B. einer Mitteilung der Kfz-Zulassungsstelle) die Besteuerungsgrundlagen.
Dann setzt das Finanzamt die jeweiligen Steuern fest, was in der Regel in Form eines Steuerbescheids geschieht und erhebt sie im Anschluss daran.

Ihr Finanzamt ist in der Regel für die folgenden Steuerarten zuständig:

  • Einkommensteuer mit Lohnsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Grunderwerbsteuer 

Einige Finanzämter im Land sind zentral für bestimmte Besteuerungsaufgaben zuständig (wie z.B. für die Erbschaft-/Schenkungssteuer, für das Besteuerungsverfahren von Körperschaften, für die Betriebsprüfung oder für die Finanzkasse). Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

Die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer sind Gemeinschaftssteuern, die sowohl dem Land als auch dem Bund zufließen. Die anderen oben genannten Steuern stehen dem Land Baden-Württemberg zu.

Das Finanzamt ermittelt für die Kommunen die Bemessungsgrundlagen für

  • die Gewerbesteuer und
  • die Grundsteuer.

Für diese Bereiche setzen die Kommunen die Steuern selbst fest und erheben diese auch.

Die Kirchensteuern für die großen Glaubensgemeinschaften werden ebenfalls vom Finanzamt  festgesetzt und erhoben.

Die Mitarbeiter Ihres Finanzamts geben Ihnen auch allgemeine Auskünfte zu Steuerangelegenheiten. Die gestaltende individuelle Beratung ist jedoch den Angehörigen der steuerberatenden Berufe und den Rechtsanwälten vorbehalten.

Die Aufgaben des Finanzamts beruhen auf den Vorgaben des Grundgesetzes (Artikel 106 in Verbindung mit Artikel 108). Aufsichtsbehörden der Finanzämter sind die Oberfinanzdirektion Karlsruhe und das Finanzministerium.

 

Hausanschrift

Schloß 1
68723 Schwetzingen
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Lieferanschrift

68721 Schwetzingen

Kontakt

Telefon +06 20 28 10 ()
Fax (0 62 02) 81-2 98
 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

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Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr