Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Partnerschaftsregister - Eintragung anmelden

Die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist ausschließlich den Angehörigen der freien Berufe, zum Beispiel Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Ärztinnen und Ärzten oder Architektinnen und Architekten, vorbehalten. In der Partnerschaftsgesellschaft können auch verschiedene freie Berufe unter einem Dach vereinigt werden.

Das Partnerschaftsregister ist ein öffentliches Verzeichnis. Das Register wird elektronisch geführt. Das Partnerschaftsregister legt die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse einer Partnerschaft auf der Grundlage der Angaben der Partner offen. Es sind insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • Name und Sitz der Partnerschaft
  • Gegenstand der Partnerschaft
  • die Namen, Wohnorte und Geburtsdaten aller Partner
  • die Vertretungsmacht der Partner
  • der in der Partnerschaft ausgeübte Beruf jedes Partners

Für die Eintragung einer Partnerschaft müssen sich sämtliche Partner im Register anmelden.

Zuständige Stelle

das Registergericht, in dessen Bezirk sich der Sitz der Partnerschaftsgesellschaft befindet

Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Die Partnerschaftsgesellschaft übt kein Handelsgewerbe aus.
  • Die Partner der Gesellschaft sind natürliche Personen.
  • Es wurde ein Partnerschaftsvertrag geschlossen.

Verfahrensablauf

Die Eintragung in das Partnerschaftsregister müssen Sie mit allen Partnern beim Registergericht, in dessen Bezirk sich der zukünftige Sitz der Partnerschaftsgesellschaft befindet, anmelden. Sie müssen die Eintragung elektronisch in öffentlich beglaubigter Form beantragen.

Ihre Anmeldung muss vor allem enthalten:

  • Name, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft
  • Name und Vorname sowie den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf, Wohnort und Geburtsdatum jedes Partners sowie die Vertretungsmacht der Partner.

Sie können sich an eine Notarin oder einen Notar wenden. Sie oder er hilft Ihnen bei der Formulierung der Anmeldung, beglaubigt diese und reicht sie beim zuständigen Registergericht elektronisch ein. Die Notarkammer hilft Ihnen bei der Suche nach einer Notarin oder einem Notar in Ihrer Nähe.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Das Registergericht kann neben der Anmeldung weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel Zulassungsurkunden oder Befähigungszeugnisse der Partner.

Kosten

Sie sind nach Eintragungsaufwand gestaffelt.

Hinweise

Die Partnerschaftsgesellschaft ist für die freien Berufe nicht zwingend. Andere Rechtsformen sind ebenfalls möglich.

Vertiefende Informationen

Alle Neueintragungen und Änderungen werden elektronisch im Registerportal unter www.handelsregister.de bekannt gemacht.

Freigabevermerk

06.03.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr