Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen

Die Aufnahme eines ausländischen Sterbefalls in das deutsche Sterberegister ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Sterbeurkunde benötigen.

Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Sterbefälle im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen.
Als Nachweis des Sterbefalls gelten auch ausländische Sterbeurkunden.

Zuständige Stelle

  • das Standesamt des Wohnortes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der im Ausland gestorbenen Person
  • Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit: das Standesamt des Wohnortes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der antragsstellenden Person
  • Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit: das Standesamt I in Berlin

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Die verstorbene Person hat die deutsche Staatsangehörigkeit besessen oder
  • die verstorbene Person hat sich gewöhnlich in Deutschland aufgehalten und war
    • asylberechtigt,
    • staatenlos,
    • heimatlose Ausländerin beziehungsweise heimatloser Ausländer oder
    • ausländischer Flüchtling.

Verfahrensablauf

Die Eintragung eines Sterbefalls im Ausland in das deutsche Sterberegister können folgende Personen persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen:

  • die Eltern der verstorbenen Person
  • ihre Kinder
  • ihr Ehemann oder Lebenspartner beziehungsweise ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin
  • jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann
  • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist

Sind Sie aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie sich mit Vollmacht vertreten lassen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin oder des Antragstellers (oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier)
  • ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung und, wenn nötig, Legalisation beziehungsweise Apostille
  • Nachweise des Familienstandes der verstorbenen Person (zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil, Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft)
  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
  • bei Eingebürgerten: zusätzlich Einbürgerungsurkunde
  • bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländerinnen und Ausländern sowie ausländischen Flüchtlingen: zusätzlich Nachweis des Sonderstatus
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der antragsberechtigten Person

Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Kosten

  • EUR 80,00
  • Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: je EUR 20,00

Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen (zum Beispiel für Apostillen, Dolmetscherleistungen).

Hinweise

keine

Freigabevermerk

20.06.2023 Innenministerium Baden-Württemberg

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

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79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

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Montag - Freitag
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79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
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Öffnungszeiten:
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Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

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Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr