Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Auskunft im Rahmen der Geldwäscheaufsicht auf Verlangen der Behörde erteilen

Als Verpflichteter nach dem Geldwäscherecht müssen Sie im besonderen Maße mit Behörden zusammenarbeiten.

In bestimmten Fällen müssen Sie der zuständigen Behörde unentgeltlich

  • Auskunft über alle Geschäftsangelegenheiten und Transaktionen erteilen oder
  • Unterlagen vorlegen, die für die Einhaltung der in diesem Gesetz festgelegten Anforderungen von Bedeutung sind.

Die Unterlagen können Sie wie folgt vorlegen:

  • im Original
  • in Form von Kopien in digitaler Form auf elektronischem Wege
  • auf einem digitalen Speichermedium

Zuständige Stelle

Das Regierungspräsidium in dessen Bezirk Sie wohnen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie erhalten eine Aufforderung zur Abgabe von Auskünften über Geschäftsangelegenheiten und Transaktionen und/oder zur Vorlage von entsprechenden Unterlagen.
  • Sie reichen die angeforderten Nachweise bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ein.
  • Die Aufsichtsbehörde prüft die Auskünfte und Unterlagen.
  • Sie erhalten eine Mitteilung nach Abschluss der Prüfung.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Je nach Anforderung durch die Aufsichtsbehörde
  • Bei Fragen erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

01.07.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr