Hier informieren wir Sie über die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Gemeinde Hartheim am Rhein:
Hier finden Sie die aktuelle Corona-Verordnung:
Überblick über die wichtigsten Corona-Regeln
Fragen und Antworten (FAQ) zu allgemeinen Regelungen der Corona-Verordnung:
Die Landesregierung hat FAQ (häufig gestellte Fragen) zu verschiedenen Bereichen zentral gesammelt.
Wichtige Merkblätter:
- Informationsblatt: "Mein Selbsttest ist postitiv" (146,9 KiB) (zu Hause durchgeführter Laientest)
- Informationsblatt: "Mein Schnelltest ist postitiv" (170,2 KiB) (In einem offiziellen Testzentrum / Arztpraxis / beim Arbeitgeber / in der Schule)
- Informationsblatt: "Mein PCR-Test ist postitiv" (173,1 KiB)
Hier finden Sie die FAQ des Bundesarbeitsministeriums zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz:
https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html
Informationen zur Absonderung (Quarantäne) nach einem Kontakt zur bzw. einer Infektion mit dem Coronavirus
Für Infizierte gelten grundsätzlich 10 Tage Absonderung. Als Startdatum der Berechnung wird das Datum des Erstnachweises (Schnell- oder PCR-Test) verwendet.
Infizierte können die Absonderung ggf. vorzeitig beenden:Ab Tag 5 der Absonderung, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (zum Beispiel Husten oder Fieber) haben.
Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen etc. gilt: Wiederbetreten der Arbeitsstätte erst mit einem negativen Test.
Für Kontaktpersonen gilt:Eine Quarantäne ist nicht mehr vorgeschrieben.
Fü einen Zeitraum von 10 Tagen werden Kontaktreduzierungen und sonstige Hygienemaßnahmen empfohlen!
Die Absonderungsbescheinigungen („Bescheinigung der Quarantänedauer“, die für die Entschädigungszahlungen benötigt wird), werden nicht mehr automatisch ausgestellt und müssen bei der Gemeindeverwaltung per E-Mail, schriftlich angefordert werden. Dafür können Sie das unten stehende Formular verwenden. Wenn Sie Ihrem Arbeitgeber Ihr positives PCR- oder Schnelltestergebnis vorlegen, ist keine Bescheinigung vom Rathaus nötig!
Seit dem 15. September 2021 werden die Entschädigungen nach § 56 IfSG nicht mehr grundsätzlich gezahlt. Nach dem Infektionsschutzgesetz scheidet eine solche Entschädigung für Nicht-Geimpfte dann aus, wenn die Absonderung durch eine vorherige offizielle empfohlene Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Dies gilt auch für nichtgeimpfte Kontaktpersonen, die (in Ausnahmefällen) in Quarantäne müssen. Für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden konnten oder für die noch keine offizielle Impfempfehlung vorlag, wird weiterhin die Entschädigung gezahlt.
Weitere Informationnen: Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg und die FAQ der Landesregierung dazu.
Testpflicht in den Kindertagesstätten
In den Kitas der Gemeinde Hartheim am Rhein gilt die Testpflicht ab dem vollendeten ersten Lebensjahr schon ab dem 3. Januar. Hier finden Sie den dazugehörigen Elternbrief und die nötigen Formulare.