Behördenwegweiser
Hilfe zur Pflege und Wohnungslosenhilfe
Beschreibung
- Hilfe zur Pflege kommt in Betracht, wenn keine Pflegeversicherung besteht oder die Leistungen der Pflegekasse zur Bestreitung der Aufwendungen nicht ausreichen.
- Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, erhalten Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. In der Regel wird diese Leistung für langjährige wohnsitzlose Personen erbracht. Ziel ist die Resozialisierung der Leistungsberechtigten in die Gesellschaft.
- Personen, die vom zuständigen Versorgungsamt (Fachbereich Kriegsopferversorgung und Gewaltopferentschädigung) dem Personenkreis der Kriegsopferversorgungsberechtigten oder als Opfer von Gewalttaten zugehörig erklärt wurden, können neben Versorgungsleistungen auch Fürsorgeleistungen erhalten, wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, den Lebensbedarf nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes zu decken.
Formular
Der Antrag kann für Kurzzeitpflege, Dauerpflege und ambulante Pflege verwendet werden.
Lieferanschrift
Parkplatz
Tiefgarage im Landratsamt (Parkhaus P 14)
Servicecenter
Der Antrag kann für Kurzzeitpflege, Dauerpflege und Ambulante Pflege verwendet werden.
Kontakt
Persönlicher Kontakt
Fachgruppenleitung Hilfe zur Pflege
Familiennamen B, O, Q, X, Y
Wohnungslosenhilfe Familiennamen A - H
Kriegsopferfürsorge A - H
Familiennamen C, G, S
Familiennamen I, J, R, Sch
Familiennamen M, W
Wohnungslosenhilfe I - Z
Kriegsopferfürsorge I - Z
Familiennamen K, N, T, U, V
Familiennamen A, D, H, Z
Familiennamen E, F, L, P, St
Sonstiges
Der Antrag kann für Kurzzeitpflege, Dauerpflege und Ambulante Pflege verwendet werden.