Behördenwegweiser

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Externe Organisationseinheit

Fachgruppe Verwaltung und Recht Gesundheitsamt

Beschreibung

  • Durchführung der Heilpraktiker-Überprüfung für alle Stadt- und Landkreise des Regierungsbezirks Freiburg
  • Anerkennung der Eignung einer Stelle für die Schulung in Erster Hilfe im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung:
    Nach § 68 Absatz 1 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bedürfen Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, eine amtliche Anerkennung. Ziel des Anerkennungsverfahrens ist es, die Qualität und die Einheitlichkeit der Schulungen sicherzustellen.
    Liste der anerkannten Schulungsanbieter im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald »

 

Die Heimaufsicht wirkt darauf hin, dass die Interessen und Bedürfnisse alter, behinderter und pflegebedürftiger Menschen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe erkannt, beachtet und geschützt werden und die angemessene Qualität der Betreuung und Pflege sichergestellt wird.

Heimbewohner, Angehörige, Betreuer und Vertreter der Einrichtungen können sich bei Fragen, Beschwerden, Anregungen zum Thema Heim an die Heimaufsicht wenden.

Die Heimaufsicht berät und überwacht die Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe. Kontrollen werden in der Regel unangemeldet durchgeführt.

Rechtsgrundlage ist das Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG).

Hausanschrift

Sautierstr 30
79104 Freiburg im Breisgau
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
79081 Freiburg

Kontakt

Telefon (07 61) 21 87-31 50
Fax (07 61) 21 87 77 31 50

Persönlicher Kontakt

Marietta Lorenz

Fachbereichsleitung

Telefon (07 61) 21 87-31 50
Frau Hottek

Heilpraktiker-Überprüfung

Telefon (07 61) 21 87-31 59
Frau Wallat

Heilpraktiker-Überprüfung

Telefon (07 61) 21 87-31 60
Uwe Leimroth

Heimaufsicht

Telefon (07 61) 21 87-31 83
Heike Schilling-Siegel

Heimaufsicht

Telefon (07 61) 21 87-31 82
Alexander Zettel

Heimaufsicht

Telefon (07 61) 21 87-31 81

Sonstiges

Besuche sind nach Terminvereinbarung möglich.

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Digitaler Rechnungseingang:
rechnung@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr