Behördenwegweiser

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Externe Organisationseinheit

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Beschreibung

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

  • kontrolliert,
  • beträt und
  • geht Beschwerden nach,

soweit es um den Datenschutz bei öffentlichen Stellen des Bundes und bei Telekommunikationsunternehmen geht. Der Bundesbeauftragte ist ferner für die Kontrolle zuständig, soweit für das geschäftsmäßige Erbringen von Postdiensten Daten von natürlichen oder juristischen Personen erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kontrolliert, ob Bundesbehörden (z. B. Bundesministerium, Bundesverwaltungsamt, Bundeskriminalamt) Bundesgerichte, soweit sie in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden, andere Organe der Rechtspflege des Bundes und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Bundes und der Bundes unmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung Bund, überregionale gesetzliche Krankenversicherungen in öffentlich-rechtlicher Form installierte Unternehmen des Bundes wie z. B. Kreditanstalt für den Wiederaufbau, Deutsche Ausgleichsbank sowie Telekommunikations- und Postdienstunternehmen) das Bundesdatenschutzgesetz und andere Vorschriften über den Datenschutz einhalten.

Außerdem berät der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Bundesregierung, die Ministerien, die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen in Datenschutzfragen und gibt ihnen Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geht zudem Beschwerden von Bürgern nach, die der Ansicht sind, dass eine der oben genannten öffentlichen Stellen zu Unrecht ihre Daten erhoben, gespeichert, genutzt oder weitergegeben hat oder ihrer Pflicht zur Datenlöschung nicht nachgekommen ist.

Der Bundesbeauftragte erstattet dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre einen schriftlichen Tätigkeitsbericht.

Hausanschrift

Husarenstraße 30
53117 Bonn
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Kontakt

Telefon (01 88) 87 79 90
Fax (01 88) 87 79 95 50
 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

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Montag - Freitag
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Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

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Bremgarten

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79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

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Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr