Behördenwegweiser

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Staatsanwaltschaft Freiburg

Beschreibung

Die Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft

  • ist eine eigenständige, vom Gericht unabhängige Justizbehörde,
  • hat die Leitungs- und Entscheidungsbefugnis im Ermittlungsverfahren,
  • ist Anklagebehörde und
  • stellt somit ein wichtiges Element rechtsstaatlicher Strafrechtspflege dar.

Sobald konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat erkennbar sind, ist die Staatsanwaltschaft zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob die Staatsanwaltschaft von dem Verdacht einer Straftat durch eine Strafanzeige oder auf anderem Weg Kenntnis erlangt. Strafanzeigen werden in der Regel bei den Polizeidienststellen vor Ort erstattet.

Das Ziel des Ermittlungsverfahrens ist die Erforschung des angezeigten Sachverhalts.

Die erforderlichen Ermittlungen

  • kann die Staatsanwaltschaft selbst vornehmen oder
  • durch die Polizei oder andere Behörden durchführen lassen.

Die Staatsanwaltschaft ist bei ihren Ermittlungen zur Objektivität verpflichtet. Sie ermittelt somit nicht nur belastende, sondern auch entlastende Umstände.

Besteht ein hinreichender Tatbestand, bei dem eine Verurteilung wahrscheinlich ist, erhebt die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage. Andernfalls wird das Ermittlungsverfahren eingestellt. Bei geringfügigen Straftaten besteht die Möglichkeit, das Verfahren mit oder ohne Auflagen einzustellen.

Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist allein die Staatsanwaltschaft befugt. Eine Ausnahme von diesem Prinzip bilden nur Privatklagedelikte, bei welchen das Tatopfer die Strafverfolgung selbst betreiben kann.

Eine weitere wichtige Aufgabe nimmt die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde wahr. Sie ist verantwortlich dafür, dass Strafen nicht nur von den Gerichten verhängt, sondern die Sanktionen auch vollstreckt werden. Als Gnadenbehörde entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob im Einzelfall Ausnahmen von einem strikten Gesetzesvollzug möglich sind.

Die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften führt die Generalstaatsanwaltschaft.

Hausanschrift

Berliner Allee 1
79114 Freiburg
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

Berliner Allee 1
79114 Freiburg

Kontakt

Telefon (07 61) 2 05-0
Fax (07 61) 2 05-26 66
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.260f9332-f3c9-4183-92a1-603817fb1645.2914
 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr