Lebenslagen

Überführung ins Ausland

Folgende Dokumente/Unterlagen müssen Sie dabei haben:

  • Durchschrift der Todesbescheinigung mit dem entsprechenden Eintrag des Standesamtes oder die Genehmigung, dass die verstorbene Person schon vor der Beurkundung bestattet werden darf
  • bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod: die Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters zur Bestattung
  • bei Überführung zum Zwecke der Feuerbestattung (falls ein natürlicher Tod vorliegt): eine Bescheinigung eines zuständigen Arztes, dass er bei der Untersuchung der Leiche keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod festgestellt hat (zweite Leichenschau) sowie eine Bestätigung der zuständigen Gemeinde, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bestehen
  • Leichenpass

Beachten Sie auch die gesetzlichen Regeln Ihres Ziellandes sowie der Länder, durch die Sie fahren .

Rechtsgrundlage

Bestattungsgesetz BW:

  • § 34 Zulässigkeit der Erdbestattung
  • § 35 Zulässigkeit der Feuerbestattung
  • § 43 Allgemeines
  • § 44 Leichenpass
  • § 46 Beförderungsunterlagen und Beförderungsverzeichnis

Freigabevermerk

Stand: 19.10.2023
Verantwortlich: Sozialministerium Baden-Württemberg

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr