Lebenslagen

Überbetrieblicher Arbeitsschutz

Gewerbeaufsicht

Die Gewerbeaufsicht überwacht die Umsetzung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und bietet darüber hinaus Beratung bei Fragen zur Prävention an. Diese Vollzugsaufgaben nehmen die Regierungspräsidien und die Stadt- und Landkreise wahr.

Zu den Aufgaben der Gewerbeaufsicht im Arbeitsschutz gehören unter anderem die

  • Überwachung der Sicherheit von Maschinen, Geräten und Anlagen,
  • Kontrolle der Einrichtungen von Arbeitsstätten und des Umgangs mit Gefahrstoffen und Biostoffen,
  • Kontrolle von Anlagen mit besonderem Gefährdungspotenzial (z.B. Druckbehälter, Lager für brennbare Flüssigkeiten),
  • Beaufsichtigung der Herstellung, Lagerung und Verwendung von Sprengstoffen und Feuerwerksartikeln,
  • Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften des sozialen Arbeitsschutzes (z.B. Arbeitszeitgesetz, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz),
  • Überwachung von Anlagen und Einrichtungen nach der Strahlenschutzverordnung und nach der Röntgenverordnung durch die Regierungspräsidien.

Staatlicher Gewerbearzt

Der Aufgabenschwerpunkt des staatlichen Gewerbearztes liegt im Bereich des medizinischen Arbeitsschutzes. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:

  • Beratung von Behörden bei arbeitsmedizinischen Fragen - auf Wunsch werden Betriebsbegehungen durchgeführt
  • Beurteilung der in Baden-Württemberg gemeldeten Berufskrankheiten
  • Bewertung von Arbeitsplätzen aus arbeitsmedizinischer Sicht
  • Beratung der Verantwortlichen für den Arbeitsschutz
  • Veranstaltung von arbeitsmedizinischen Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere für Betriebsärzte

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 13.02.2019 freigegeben.

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr