Lebenslagen

Prüfungs- und Befähigungsnachweise

Schulzeugnisse, Studienbescheinigungen oder Hochschuldiplome können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen baden-württembergischen Zeugnissen gleichgestellt werden.

Sofern Sie eine Anerkennung Ihres Schulabschlusses für den Zugang zu einer schulischen oder beruflichen Ausbildung benötigen, können Sie die ausländischen Zeugnisse durch die Zeugnisanerkennungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart prüfen lassen.

Hinweis: Die Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung für Ausländer und Ausländerinnen (nicht Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen) erfolgt im Rahmen der Bewerbung um einen Studienplatz durch die jeweilige Hochschule.

Die berufliche Anerkennung ist nur dann nötig, wenn es sich um einen reglementierten Beruf handelt. Reglementiert sind Berufe, deren Berufszugang und die Berufsausübung an den Nachweis einer Qualifikation gebunden ist, beispielsweise Gesundheitsberufe oder Berufe im schulischen, sozialpädagogischen und sozialen Bereich.

Ist der Beruf, in dem Sie in Deutschland arbeiten möchten, nicht reglementiert, können Sie die Tätigkeit ohne staatliche Anerkennung ausüben und der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin entscheidet darüber, ob die berufliche Qualifikation anerkannt wird.

Für die Ausübung eines der reglementierten Berufe ist eine Anerkennung notwendig.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat ihn am 18.09.2023 freigegeben.

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

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Montag - Freitag
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79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr