Lebenslagen

Krankenversicherung

  • Pflichtversicherung: Viele Angestellte sind in der GKV pflichtversichert. Wenn kein Anspruch auf GKV besteht, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine private oder freiwillige Versicherung möglich sein
  • Familienversicherung: In der GKV gibt es die Möglichkeit der kostenfreien Familienversicherung für Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen, bestimmte Einkommensgrenzen beachten.

  • Beiträge: Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen (GKV) bzw. nach vertraglich vereinbarten Tarifen (PKV). Arbeitgeberanteil, eventuell Zuschüsse und individuelle Leistungen spielen eine Rolle.

  • Leistungen: In der GKV umfasst der Leistungskatalog gesetzlich festgelegte medizinische Leistungen, darunter Vorsorge, Behandlung, Medikamente, Heilmittel, Reha etc. Der konkrete Leistungsumfang wird durch den gesetzlichen Rahmen und ggf. durch Satzungen der Krankenkassen bestimmt.

  • Widerspruch und Rechtswege: Gegen Entscheidungen der Krankenkassen zu Leistungen, Beiträgen oder der Versicherung kann in der Regel Widerspruch eingelegt werden.

Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Orientierung. Für individuelle Fragen zu Versicherungspflicht, Beitritt, Beiträgen oder Widersprüchen konsultieren Sie bitte Ihre Krankenkasse oder eine unabhängige Beratungsstelle.

Zugehörige Leistungen

Freigabevermerk

01.10.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

 

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Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
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Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Digitaler Rechnungseingang:
rechnung@hartheim.de

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Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

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79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
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Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr