Lebenslagen

Gewalt in der Familie

Gewalt in der Familie, in der Verwandtschaft oder im engeren Bekanntenkreis kommt sehr viel häufiger vor als Gewalt, die von fremden Tätern ausgeht. Sexualisierte Gewalt ist dabei nur eine Form von Gewalt. Auch körperliche und seelische Misshandlungen innerhalb der Familie müssen nicht hingenommen werden.

Wenn Kinder selbst Opfer häuslicher Gewalt werden oder die gewalttätigen Auseinandersetzungen ihrer Eltern mitverfolgen müssen, kann dies schwerwiegende Folgen für ihre seelische und körperliche Gesundheit haben.

In den meisten Fällen sind Kinder und Jugendliche auf Hilfe von außen angewiesen.

  • Wenn Sie das Gefühl haben, dass Mitglieder Ihrer Familie belästigt oder misshandelt werden, sollten Sie mit einer Person Ihres Vertrauens sprechen. Kinder sollten sich am besten an einen Erwachsenen wenden.
  • Sie können sich zur Unterstützung auch an eine Beratungsstelle wenden. Dort wird Ihnen geholfen, ohne dass Sie Ihren Namen nennen müssen.

Konflikte und Gewalt innerhalb der Familie können auch mithilfe der Familienmediation gelöst werden. Dabei kann die Familie mit Dritten ihre Konflikte besprechen. Sie kann gemeinsam mit diesen Beratungsstellen, Jugendämtern, Psychologinnen und Psychologen, aber auch Anwältinnen und Anwälten nach Lösungen suchen.

Vertiefende Informationen

  • Mehr Informationen und Hilfsangebote insbesonbesondere zur Partnergewalt erhalten Sie im Kapitel "Häusliche Gewalt".
  • Auf www.polizeifürdich.de finden Kinder und Jugendliche für sie zugeschnittene Informationen und Beratungsangeboten.
  • Informationen zur Familienmediation stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration zur Verfügung.
  • Weitere Hinweise bietet die Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V.
  • Die Broschüre "Wege aus der Gewalt" der Polizei bietet weitere Informationen zu diesem Thema.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 17.10.2023 freigegeben.

 

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79258 Hartheim-Feldkirch
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