Lebenslagen

Adoption

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten oder zur Adoption freigeben wollen, sollten Sie sich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen. Das kann beispielsweise bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt sein. Grundlegende Informationen zum Thema finden Sie auf den folgenden Seiten.

Ziel aller Adoptionsvermittlungen ist es, geeignete Eltern für das Kind zu finden. Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund.

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • § 1741 Zulässigkeit der Annahme
  • § 1754 Wirkung der Annahme BGB: Namensführung
  • § 1755 Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen
  • § 1756 Bestehenbleiben von verwandtschaftsverhältnissen

Gesetz über die Annahme als Kind und zur Änderung anderer Vorschriften (Adoptionsgesetz):

  • § 1 Grundsätze der Adoption
  • § 2 Annahme als Kind
  • § 3 Zustimmung zur Adoption
  • § 4 Antrag auf Annahme als Kind

Freigabevermerk

06.11.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr