Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Ersatzausstellung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen

Wenn eine Erlaubnisurkunde oder Gemeinschaftslizenz nicht mehr vorhanden oder unleserlich ist, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Für den gewerblichen Güterkraftverkehr benötigen Sie eine Erlaubnis oder im Falle des grenzüberschreitenden Verkehrs eine Gemeinschaftslizenz, die Sie als Urkunde erhalten.

Darüber hinaus benötigen Sie für jedes Fahrzeug eine Ausfertigung der Erlaubnisurkunde oder eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz.

Sie müssen jede Urkunde, Ausfertigung oder beglaubigte Kopie ersetzen lassen, wenn diese:

  • verloren geht
  • gestohlen wird
  • unbrauchbar wird zum Beispiel durch
    • Verschmutzung
    • Wasserschäden

Bei der Beantragung müssen Sie den Verlust glaubhaft machen. Wenn ein Exemplar gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.

Zuständige Stelle

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Ihre Erlaubnisurkunde oder Gemeinschaftslizenz oder die Ausfertigungen/Kopie für ein Fahrzeug ist verloren gegangen, gestohlen worden oder ist unbrauchbar/unleserlich.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag für die Ersatzausstellung.
  • Den Antrag müssen Sie bei der Verkehrsbehörde Ihres Wohnortes schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag stellen.
  • Die zuständige Verkehrsbehörde prüft die Unterlagen und stellt eine Ersatzerlaubnis oder Ersatz-Gemeinschaflizenz aus.

Fristen

Wenden Sie sich bei Verlust einer Urkunde, Ausfertigung oder beglaubigten Kopie sofort an die zuständige Genehmigungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ersatzausstellung
  • bei Verlust: zusätzlich schriftliche Erklärung
  • bei Diebstahl: zusätzlich Diebstahlanzeige

Kosten

40 bis 100 EUR

Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

Hinweise

Wenn die Erlaubnisurkunde oder die Gemeinschaftslizenz gestohlen wird, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen und sich anschließend bei Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde melden.

Freigabevermerk

09.09.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr