Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Änderung nach Beantragung oder bei Bezug von Bürgergeld mitteilen

Während des Bürgergeldbezugs ist das Jobcenter über bestimmte Änderungen in den persönlichen/finanziellen Verhältnissen zu informieren.

Zuständige Stelle

Jobcenter

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Wer Bürgergeld bezieht, muss das Jobcenter unverzüglich über Veränderungen der persönlichen und/oder finanziellen Lebensumstände informieren.

Änderungen in persönlichen und/oder finanziellen Verhältnissen wirken sich oft auch auf den Anspruch auf Bürgergeld aus. Daher ist es wichtig, das Jobcenter über Veränderungen so schnell als möglich zu informieren. Hierzu sind Bürgergeldbeziehende gestezlich verpflichtet. Wird diese Pflicht verletzt, kann es sein, dass Bürgergeld in falscher Höhe ausbezahlt worden ist. Das Bürgergeld ist dann zurückzuzahlen.

 

Beispiele für wichtige Veränderungen:

  • Umzug
  • Ein-/oder Auszug einer anderen Person in die Wohnung
  • Erhöhung/Verringerung Miet- und Heizkosten
  • Aufnahme/Beendigung Arbeitsverhältnis
  • Erhöhung/Verringerung Erwerbseinkommen
  • Änderung Beschäftigungsverhältnis
  • Aufnahme/Beendigung einer selbständigen Tätigkeit
  • Erbschaft
  • Änderung Kontaktdaten
  • Änderung Bankverbindung
  • Änderung Familienstand (Heirat, Scheidung)
  • Schwangerschaft/Geburt eines Kindes
  • Aufnahme/Beendigung Studium, Schulabschluss
  • Wechsel Krankenkasse
  • Tod eines Mitglieds der Bedarfgemeinschaft
  • Aufnahme in stationäre Einrichtung (zum Beispiel Pflegeheim).

Verfahrensablauf

Dem Jobcenter muss die Veränderung sowie passende Nachweise unverzüglich mitgeteilt werden. Die Mitteilung über die Veränderung kann schriftlich, persönlich, telefonisch oder online gegenüber dem Jobcenter erfolgen.

Das Jobcenter prüft inwieweit sich die Verändeurung auf den Bürgergeldanspruch auswirkt und setzt diesen gegebenenfalls neu fest.

Fristen

Veränderungen sind unverzüglich dem Jobcenter mitzuteilen

Erforderliche Unterlagen

Bei einer Veränderung sind dem Jobcenter die passenden Nachweise vorzulegen wie zum Beispiel eine aktuelle Lohnbescheinigung.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang der Änderungen und der Nachweise ab.

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

keine

Freigabevermerk

08.01.2026 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Digitaler Rechnungseingang:
rechnung@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

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79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr