Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Hartheim am Rhein
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
Mit Schreiben vom 06.12.2024 hat die Stadt Bad Krozingen die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen zur Hochwasserfreilegung der Neubaustrecke Karlsruhe-Basel der DB InfraGO AG in den Planfeststellungsabschnitten 8.3 und 8.4 beantragt. Der Antrag wurde von der Stadt Bad Krozingen als interkommunaler Antrag stellvertretend für die Kommunen Bad Krozingen, Buggingen, Eschbach, Hartheim, Heitersheim und Schallstadt gestellt.
Die Maßnahmen betreffen folgende Gewässer II. Ordnung:
Möhlin und Neumagen
Gemeinde Bad Krozingen, Gemarkungen Biengen und Hausen
Das Maßnahmengebiet erstreckt sich zwischen Bad Krozingen im Süden, dem Ortsteil Offnadingen im Südosten und dem Ortsteil Hausen im Nordwesten.
Rausgraben und Bachgraben
Gemeinde Bad Krozingen, Gemarkungen Biengen und Schlatt
Das Maßnahmengebiet erstreckt sich zwischen dem Ortsteil Schlatt und dem Ortsteil Feldkirch.
Seltenbach, Burggraben und Hungerbrunnengraben
Gemeinde Bad Krozingen, Gemarkungen Tunsel und Schlatt
Gemeinde Hartheim, Gemarkung Feldkirch
Das Maßnahmengebiet erstreckt sich zwischen der Gemeinde Eschbach im Süden, dem Ortsteil Bremgarten im Westen und dem Ortsteil Tunsel im Osten.
Eschbach und Sulzbach
Gemeinde und Gemarkung Eschbach
Gemeinde und Gemarkung Heitersheim
Das Maßnahmengebiet erstreckt sich zwischen dem Gewerbepark Breisgau im Westen und den Ortslagen von Eschbach und Heitersheim im Osten.
Ehebach
Gemeinde Buggingen, Gemarkung Seefelden
Gemeinde und Gemarkung Heitersheim
Das Maßnahmengebiet erstreckt sich entlang der Kali-Siedlung in Buggingen und verläuft danach weiter in nördliche Richtung entlang der Neubaustrecke bis zur Unterquerung der Heitersheimer Straße.
Die geplanten Maßnahmen beinhalten unter anderem Dammertüchtigungen, Dammbauten, Erhöhung und Vertiefung von Wegen, Maßnahmen an Durchlässen, Gewässerverlegungen und Gewässerausbauten.
Die geplanten Maßnahmen stellen vorwiegend einen Gewässerausbau dar und bedürfen u.a. nach § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) der wasserrechtlichen Planfeststellung.
Die Planunterlagen liegen
von Montag, den 07.04.2025
bis einschließlich Freitag, den 09.05.2025
während der Dienststunden beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Hartheim am Rhein ,
Zimmer 11/12, Feldkircher Straße 17, 79258 Hartheim am Rhein
zur kostenlosen Einsichtnahme aus.
Die ausgelegten Unterlagen können ab Beginn der Offenlage am 07.04.2025 auch digital über folgenden Link eingesehen werden: https://cs.bad-krozingen.de/s/4fJdxnL6aKjqL5b
Der Planfeststellungsantrag besteht für jeden der fünf Abschnitte aus folgenden Teilen:
Erläuterungsbericht Planunterlagen Hydraulischer Bericht Geotechnischer Bericht Bodenschutz Umweltplanung Grunderwerbsverzeichnis
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ende der Auslegung, also bis einschließlich Freitag, den 23.05.2025, schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Hartheim am Rhein, Feldkircher Straße 17, 79258 Hartheim am Rhein oder beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstr. 3, Zimmer 223, 79104 Freiburg Einwendungen gegen das Vorhaben erheben (Einwendungsfrist).
Die nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Naturschutzvereine oder sonstige Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), werden hiermit entsprechend von der Auslegung des Plans benachrichtigt. Gleichzeitig wird ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der oben genannten Einwendungsfrist gegeben.
Für die Fristwahrung ist der Eingang der Einwendung bzw. Stellungnahme beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald oder beim Bürgermeisteramt maßgeblich.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen gegen den Plan, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, im Verwaltungsverfahren ausgeschlossen. Dies gilt entsprechend auch für Stellungnahmen der Vereinigungen.
Einwendungen sollen die konkrete Betroffenheit des geltend gemachten Belangs erkennen lassen. Sie sind in Schriftform, d.h. in einem mit handschriftlicher Unterschrift versehenen Schreiben zu erheben, soweit sie nicht zur Niederschrift erklärt werden. Die Erhebung von Einwendungen allein in Textform, z.B. durch Übersendung einer E-Mail, ist daher nicht möglich.
Nach § 73 Abs. 6 LVwVfG werden nach Ablauf der Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Vereinigungen, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einer mündlichen Verhandlung erörtert (Erörterungstermin).
Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht werden. Die Behörden, der Träger des Vorhabens, die Vereinigungen und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.
Es wird darauf hingewiesen,
dass Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, vom Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind, und dass bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann dass bei Zulassung des Vorhabens die Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss über die Einwendungen entscheidet, über die im Erörterungstermin keine Einigung erzielt worden ist dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen sowie über die Stellungnahmen der Vereinigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
Für das Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) durchgeführt.
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ist Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.
Kosten, die durch Einsichtnahme in Planunterlagen, die Erhebung von Einwendungen und Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht erstattet werden.
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
- Untere Wasserbehörde -
Offenlage des Lärmaktionsplans, vierte Runde, der Gemeinde Hartheim am Rhein gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald zur Gründung des Beregnungsverbands „Südlicher Breisgau“– Änderungen des Verbandsgebiets und Ladung zu den nächsten Verhandlungsterminen –
Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung„Windenergie“ des Regionalplans Südlicher Oberrhein
Regionalverband Südlicher Oberrhein
Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung
„Windenergie“ des Regionalplans Südlicher Oberrhein
gemäß § 9 Abs. 1 bis 3 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. I S. 88) in
Verbindung mit § 12 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl.
385), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 42)
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat am 16. Mai 2024 die
Durchführung des Beteiligungsverfahrens und der Offenlage der Teilfortschreibung „Windenergie“
des Regionalplans Südlicher Oberrhein beschlossen.
Der Planungsraum umfasst den Stadtkreis Freiburg i. Br. sowie die Landkreise Breisgau-
Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis.
Der Planentwurf (bestehend aus den Plansätzen und der Begründung, den in der Raumnutzungskarte
enthaltenen Vorranggebieten für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen mitsamt der
Änderung der Abgrenzung von zwei Vorranggebieten für Naturschutz und Landschaftspflege und
dem Umweltbericht) sowie zweckdienliche Unterlagen stehen unter www.rvso.de/wind zur
Verfügung. Vom 6. Juni bis einschließlich 7. Juli 2024 liegen der Planentwurf und zweckdienliche
Unterlagen auch für jedermann zur kostenlosen Einsicht bei folgenden Stellen während der
Sprechzeiten aus:
Regionalverband Südlicher Oberrhein (Reichsgrafenstr. 19, 79102 Freiburg), Zimmer 04,
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 9.00–12.00 Uhr und 14.00–15.30 Uhr, Freitag 9.00–12.00
Uhr
Stadt Freiburg i. Br., Rathaus im Stühlinger (Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg), Altbau, Foyer
des Beratungszentrums Bauen und Energie, Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Mittwoch 7.30–
16.30 Uhr, Donnerstag 7.30–18.00 Uhr, Freitag 7.30–15.30 Uhr
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald (Stadtstr. 3, 79104 Freiburg), Zimmer 028, Sprechzeiten:
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 8.00–16.00 Uhr
Landratsamt Emmendingen (Bahnhofstr. 2–4, 79312 Emmendingen), Zimmer 228, Sprechzeiten:
Montag, Dienstag und Freitag 8.30–12.00 Uhr, Donnerstag 8.30–12.00 Uhr und 14.00–18.00 Uhr
Landratsamt Ortenaukreis (Badstr. 20, 77652 Offenburg), Zimmer 359 A, Sprechzeiten: Montag
bis Donnerstag 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr, Freitag 8.30–12.00 Uhr
Bürgermeisteramt Hartheim am Rhein (Feldkircher Straße 17, 79258 Hartheim am Rhein),
Zimmer 11, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00–12.00 Uhr, Dienstag 14.00-18.30 Uhr
Zu dem Planentwurf (s. o.) kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Südlicher Oberrhein bis
einschließlich 7. Juli 2024 schriftlich (Regionalverband Südlicher Oberrhein, Reichsgrafenstr. 19,
79102 Freiburg), zur Niederschrift oder per E-Mail (windbeteiligung@rvso.de) Stellung nehmen. Nach
Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen
privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG).
Der Regionalverband Südlicher Oberrhein prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das
Ergebnis der Prüfung den Absendern mit. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im
Wesentlichen gleichen Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch
ersetzt werden, dass Einsicht in das Ergebnis beim Regionalverband, dem Stadtkreis oder einem
Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird ggf. durch öffentliche
Bekanntmachung hingewiesen.
Personenbezogene Daten werden in diesem Verfahren zur Erfüllung einer in der Zuständigkeit des
Regionalverbands Südlicher Oberrhein liegenden öffentlichen Aufgabe unter Beachtung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des
Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) entsprechend der Datenschutzerklärung des Regionalverbands
Südlicher Oberrhein (www.rvso.de/de/impressum/Datenschutzinformation.php) verarbeitet. Die
Datenverarbeitung kann auch zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgen (vgl. § 4 LDSG
V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO). Die Datenschutzerklärung
enthält nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Löschung und
Einschränkung der Verarbeitung, zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde. Sie liegt auch bei den
zur Einsicht bereitgehaltenen Unterlagen aus.
Freiburg i. Br., 24. Mai 2024
Wolfgang Brucker (Verbandsdirektor)
Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung„Solarenergie“ des Regionalplans Südlicher Oberrhein
Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung
„Solarenergie“ des Regionalplans Südlicher Oberrhein
gemäß § 9 Abs. 1 bis 3 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. I S. 88) in
Verbindung mit § 12 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl.
385), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 42)
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat am 16. Mai 2024 die
Durchführung des Beteiligungsverfahrens und der Offenlage der Teilfortschreibung „Solarenergie“
des Regionalplans Südlicher Oberrhein beschlossen.
Der Planungsraum umfasst den Stadtkreis Freiburg i. Br. sowie die Landkreise Breisgau-
Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis.
Der Planentwurf (bestehend aus den Plansätzen und der Begründung, den in der Raumnutzungskarte
enthaltenen Vorbehaltsgebieten für Standorte regionalbedeutsamer Freiflächen-Photovoltaikanlagen
und dem Umweltbericht) sowie zweckdienliche Unterlagen stehen unter www.rvso.de/solar zur
Verfügung. Vom 6. Juni bis einschließlich 7. Juli 2024 liegen der Planentwurf und zweckdienliche
Unterlagen auch für jedermann zur kostenlosen Einsicht bei folgenden Stellen während der
Sprechzeiten aus:
Regionalverband Südlicher Oberrhein (Reichsgrafenstr. 19, 79102 Freiburg), Zimmer 04,
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 9.00–12.00 Uhr und 14.00–15.30 Uhr, Freitag 9.00–12.00
Uhr
Stadt Freiburg i. Br., Rathaus im Stühlinger (Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg), Altbau, Foyer
des Beratungszentrums Bauen und Energie, Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Mittwoch 7.30–
16.30 Uhr, Donnerstag 7.30–18.00 Uhr, Freitag 7.30–15.30 Uhr
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald (Stadtstr. 3, 79104 Freiburg), Zimmer 028, Sprechzeiten:
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 8.00–16.00 Uhr
Landratsamt Emmendingen (Bahnhofstr. 2–4, 79312 Emmendingen), Zimmer 228, Sprechzeiten:
Montag, Dienstag und Freitag 8.30–12.00 Uhr, Donnerstag 8.30–12.00 Uhr und 14.00–18.00 Uhr
Landratsamt Ortenaukreis (Badstr. 20, 77652 Offenburg), Zimmer 359 A, Sprechzeiten: Montag
bis Donnerstag 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr, Freitag 8.30–12.00 Uhr
Bürgermeisteramt Hartheim am Rhein (Feldkircher Straße 17, 79258 Hartheim am Rhein),
Zimmer 11, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00–12.00 Uhr, Dienstag 14.00-18.30 Uhr
Zu dem Planentwurf (s. o.) kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Südlicher Oberrhein bis
einschließlich 7. Juli 2024 schriftlich (Regionalverband Südlicher Oberrhein, Reichsgrafenstr. 19,
79102 Freiburg), zur Niederschrift oder per E-Mail (solarbeteiligung@rvso.de) Stellung nehmen. Nach
Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen
privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG).
Der Regionalverband Südlicher Oberrhein prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das
Ergebnis der Prüfung den Absendern mit. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im
Wesentlichen gleichen Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch
ersetzt werden, dass Einsicht in das Ergebnis beim Regionalverband, dem Stadtkreis oder einem
Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird ggf. durch öffentliche
Bekanntmachung hingewiesen.
Personenbezogene Daten werden in diesem Verfahren zur Erfüllung einer in der Zuständigkeit des
Regionalverbands Südlicher Oberrhein liegenden öffentlichen Aufgabe unter Beachtung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des
Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) entsprechend der Datenschutzerklärung des Regionalverbands
Südlicher Oberrhein (www.rvso.de/de/impressum/Datenschutzinformation.php) verarbeitet. Die
Datenverarbeitung kann auch zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgen (vgl. § 4 LDSG
V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO). Die Datenschutzerklärung
enthält nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Löschung und
Einschränkung der Verarbeitung, zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde. Sie liegt auch bei den
zur Einsicht bereitgehaltenen Unterlagen aus.
Freiburg i. Br., 24. Mai 2024
Wolfgang Brucker (Verbandsdirektor)