Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung - sich bewerben / einschreiben

Die Anforderungen können sich je nach gewähltem Studiengang und Hochschule unterscheiden. In der Regel können Sie sich direkt einscheiben.

Die Informationen und Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen bzw. bei deren Studierendensekretariaten, Zulassungsämtern und Studienbüros.

Wenn Sie an der Dualen Hochschule studieren wollen, bewerben Sie sich bei Unternehmen oder Sozialeinrichtungen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • gegebenenfalls Erfüllung spezieller Anforderungen

Verfahrensablauf

Die Anforderungen können sich unterscheiden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Hochschulen.

Fristen

Im DoSV-Anmeldeverfahren gelten folgende Fristen:

  • 15. Juli für das kommende Wintersemester
  • 15. Januar für das kommende Sommersemester

Im Übrigen informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten der Hochschulen.

Hinweis: Studierfähigkeitstests können schon zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden. Erkundigen Sie sich bitte über etwaige Termine frühzeitig bei der Hochschule, die das Verfahren für den gewünschten Studiengang durchführt.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie einzureichen müssen und in welcher Form erfahren Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.

Kosten

Gegebenenfalls fallen Gebühren für die Teilnahme an Studieneignungstests oder Auswahlgesprächen an.

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

  • § 60 Landeshochschulgesetz (LHG) (Immatrikulation)
  • § 63 Landeshochschulgesetz (LHG) (Ausführungsbestimmungen)
  • § 34 Hochschulzulassungsverordnung (HZVO)

Freigabevermerk

16.02.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr