Lebenslagen

Ihre Dienstleistung: Gaststättengestattung

Wenn Sie in Deutschland im Gastgewerbe selbstständig tätig sein möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Falls Sie nur vorübergehend alkoholische Getränke ausschenken wollen, können Sie unter Umständen eine Gaststättengestattung beantragen.

Eine Erlaubnis brauchen Sie, wenn Sie eine Schank- oder Speisewirtschaft eröffnen wollen, in der Ihre Gäste vor Ort die zubereiteten Speisen oder Getränke zu sich nehmen. Diese Erlaubnis wird auch Konzession genannt.

Auch ein Hotelrestaurant oder eine Hotelbar mit Alkoholausschank, die für jeden öffentlich zugänglich ist, dürfen Sie nur mit einer Konzession betreiben.

Die Erlaubnis brauchen Sie nicht, wenn Sie einen Beherbergungsbetrieb leiten und nur Hausgästen und deren Gästen Alkohol anbieten. Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie, wenn Sie als Tätigkeit "Gaststätte" eingeben.Wenn Sie keinen Alkohol ausschenken wollen, müssen Sie ebenfalls keine Konzession beantragen.

Hinweis:

Darüber hinaus haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Straußwirtschaft zu eröffnen. In manchen baden-württembergischen Landesteilen werden Straußwirtschaften auch Besenwirtschaft genannt.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie, wenn Sie als Tätigkeit "Besen" oder "Straußwirtschaft" eingeben.

Tipp: Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Seiten des Hotel- und Gaststättenverbands Baden-Württemberg e.V. (DEHOGA) und im "Portal NewCome.de" für Existenzgründung und Unternehmensnachfolge Baden-Württemberg.

Zugehörige Leistungen

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

Feldkircher Str. 17      
79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

Notfalltelefon des Gemeindebauhofs: 0151/65474145

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Bremgarten

Hauptstr. 11
79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
ortsverwaltung-bremgarten@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr