Lebenslagen

Hilfe in Rechtsangelegenheiten

Wer Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens benötigt, aber die erforderlichen finanziellen Mittel nicht aufbringen kann, kann auf Antrag Beratungshilfe erhalten.

Ist die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens erforderlich, weil keine außergerichtliche Einigung zustande gekommen ist, besteht die Möglichkeit, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe stellt damit das Gegenstück zur Beratungshilfe im gerichtlichen Bereich dar.

Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe kann auf Antrag erhalten, wer die Kosten einer Prozessführung aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann.
Weitere Voraussetzungen sind, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Hinweis: Zur Rechtsberatung und Rechtsvertretung sind in erster Linie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte berufen. Andere dürfen die Rechtsberatung geschäftsmäßig nur ausüben, wenn ihnen die Erlaubnis dazu erteilt worden ist.

Vertiefende Informationen

Auf dem Justizportal Baden-Württemberg erhalten Sie unter "Service" weitere Informationen, Formulare und Hinweisblätter.

Freigabevermerk

14.05.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

 

Kontakt

Gemeinde                                            
Hartheim am Rhein  

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79258 Hartheim am Rhein
Tel.: 07633 - 9105 0
Fax.: 07633 - 9105 33
gemeinde@hartheim.de

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79258 Hartheim-Bremgarten
Tel: 07633 / 36 18
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Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Termin-
vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr

Ortsverwaltung
Feldkirch

Dorfstr. 11
79258 Hartheim-Feldkirch
Tel: 07633 / 13 53 7
ortsverwaltung-feldkirch@hartheim.de

Öffnungszeiten:
Dienstag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr