Das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg stellt im Jahr 2011 wieder Fördermittel für kommunale und private Baumaßnahmen bereit. Als mögliche Vorhaben sind zuschussrechtlich besonders interessant:
Umnutzung von ehemaligen Ökonomiegebäuden zu Wohnzwecken
umfassende Modernisierungen innerhalb der historischen Ortslage
Wiederbelebung von Gebäudeleerständen
Schließung von Baulücken im alten Ortskern
Entflechtung unverträglicher Gemengelagen durch Auslagerung von Betrieben in Gewerbegebiete
Das Verfahren sieht vor, dass die Gemeinde auf Gemarkungsebene Anträge privater Anlieger sammelt und diese mit dem Gesamtentwicklungskonzept der Gemeinde und den kommunalen Bauvorhaben bis spätestens 15. Oktober 2010 beim Landratsamt vorlegt. Sofern Sie beabsichtigen in den nächsten 2 - 3 Jahren Baumaßnahmen im Kernort Hartheim oder im Ortsteil Bremgarten durchzuführen, bitten wir Sie, sich frühzeitig und noch bis Ende September mit der Gemeindeverwaltung (Frau Hofert 07633/9105-20) in Verbindung zu setzen. Für eine Antragstellung sind neben einem entsprechenden Antragsformular und einer Vorhabensbeschreibung konkrete Kostenvoranschläge und Pläne etc. erforderlich.
Die ELR-Fördermöglichkeiten beschränken sich auf den Ortsteil Bremgarten und den Kernort Hartheim. Für den Ortsteil Feldkirch wurden bereits Mittel aus dem Landessanierungsprogramm (LSP) bewilligt und gelten andere Zuschussrichtlinien

